Ali Blak, der stellvertretende politische und soziale Gouverneur des Landkreises Minab, berichtete in einer Sitzung, die der Überprüfung des Kraftstoffverteilungsprozesses gewidmet war, über die Umsetzung des Plans zur Regelung der Betankung. Laut diesem Plan wird die Betankung von Fahrzeugen im Rahmen der festgelegten Vorschriften und mit einer Tankstellenkarte maximal dreimal pro Woche erfolgen.
Erwartungen an die Bürger und Überwachungskapazitäten
Blak wies auf die Erhöhung der Kapazität der freien Tankstellenkarten hin und bat die Bürger, durch die Einhaltung des Verbrauchsmusters und das Vermeiden unnötiger Betankungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Verteilung dieses strategischen Produkts beizutragen. Er wies auch auf die vorhandenen Überwachungskapazitäten hin und sagte: Alle Zapfsäulen in 16 Tankstellen des Landkreises sind mit Kennzeichenerkennungskameras und Überwachungssystemen ausgestattet, und die aus diesen Überwachungen gewonnenen Informationen werden kontinuierlich den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.
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Rechtliche Maßnahmen gegen Verstöße
Abbas Bagheri, der stellvertretende Staatsanwalt des Landkreises Minab, betonte in dieser Sitzung die Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen Verstöße im Bereich Kraftstoff. Er erklärte: Jegliche Versuche, die Überwachungssysteme zu umgehen, mehr als die zulässige Menge zu tanken oder unbefugt Fahrzeuge und Motorräder von Minderjährigen zu nutzen, werden rechtlich verfolgt.
Bagheri fügte hinzu: Verstöße werden rechtlichen Maßnahmen wie Beschlagnahme und der Einleitung eines Strafverfahrens unterzogen. In Fällen, in denen Minderjährige fahren, werden auch rechtliche Schritte gegen den Fahrzeughalter unternommen.
Der stellvertretende Staatsanwalt von Minab wies auf die Möglichkeiten der Kennzeichenerkennungskameras hin und stellte klar: Die Betankungshistorie von Fahrzeugen ist genau überprüfbar, und Personen, die durch Verstöße oder Missbrauch Warteschlangen verursachen und die öffentlichen Rechte verletzen, werden zur Rechenschaft gezogen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde auch die Richtlinie zur Regelung der Betankung von Motorrädern behandelt. Laut der getroffenen Entscheidung ist die Betankung von Motorrädern mit freien Tankstellenkarten nur im Zeitraum von 6 bis 8 Uhr morgens möglich, und Motorradbesitzer sind verpflichtet, zu anderen Zeiten ihre persönliche Tankkarte zu verwenden.
Am Ende dieser Sitzung wurde die Fortsetzung der Feld- und Systemüberwachung sowie die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zur Reduzierung der Warteschlangen und zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zu Erdölprodukten betont.
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